Kabinettbeschluss zum zweiten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge (2. MÄStV)

Das Thüringer Kabinett hat am heutigen Tag die geplanten Neuregelungen des zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge beraten.

Dieser Staatsvertragsentwurf verfolgt zwei Zielrichtungen: Zum einen sollen die auf Grund europäischer Vorgaben notwendigen Modifizierungen im Bereich der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Zum anderen erfolgen einige notwendige redaktionelle Anpassungen im Hinblick auf den im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag.

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Foto: ( Symbolbild) Pixabay License/ AndrzejRembowski

Der für Medien zuständige Staatssekretär Malte Krückels betonte in diesem Zusammengang: „Gerade die pandemische Lage oder schlimme Naturereignisse wie die Flutkatastrophe im Sommer haben gezeigt, dass die Medien weiterhin als erste Informationsquelle dienen und dadurch auch an Bedeutung  gewonnen haben. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, den Ausbau barrierefreier Medienangebote voranzubringen, um allen Menschen den Zugang zu Informationen und somit zur medialen Teilhabe zu ermöglichen.“

Die Medienanbieter werden sowohl zum Ausbau barrierefreier Angebote als auch zur regelmäßigen Berichterstattung über erfolgte und geplante Maßnahmen in Form von sog. Aktionsplänen verpflichtet. Somit können die Effekte der Umsetzung dieses Medienstaatsvertrages im Bereich der Barrierefreiheit im Sinne der Menschen mit Beeinträchtigungen nachvollzogen werden.