Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 sollten nachfolgende Regelungen für den Urnenwahlgang beachtet werden:
1. Bringen Sie eine qualifizierte Gesichtsmaske mit. Es gilt eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen.
2. Bringen Sie, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.
3. Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie im Wahllokal wählen gehen. Die Mitnahme des Personalausweises oder Reisepasses ist zwingend erforderlich.
4. Nehmen Sie in jedem Fall den Personalausweis oder Reisepass mit, denn trotz Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand die Identifizierung mittels Ausweis verlangen.
Rekord bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen Bislang rund 421.100 Unterlagen zur Bundestagswahl 2021 beantragt
Bis einschließlich Mittwoch, den 22. September 2021, haben rund 421.100 Wähler die Briefwahlunterlagen abgefordert. Dies entsprach vier Tage vor der Wahl einem Anteil von 24,6 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten. Zur Bundestagswahl 2017 betrug die Abforderung der Briefwahlunterlagen zum gleichen Zeitpunkt 258.500 (das entsprach 14,6 Prozent). Wie aus den Wahlkreisen mitgeteilt, sind derzeit ca. 307.100 Briefwahlunterlagen wieder an die Gemeinden zurückgesandt worden. Dies sind knapp ¾ der beantragten Briefwahlunterlagen.
Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn er infolge Krankheit, hohen Alters oder eines körperlichen Gebrechens das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlscheine können bis spätestens Freitag, 24.9.2021, 18 Uhr (Öffnungszeiten der Gemeinde beachten!) bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
So Landeswahlleiter Günter Krombholz
Quelle: Landeswahlleiter Türingen